Rechtsinformation

Der genaue Tätigkeitsbereich der Gerichtsvollzieher ist im Gesetz über die Gerichtsvollzieher vom 22. März 2018 (GBl. 2018 Pos. 771 mspätÄnd, Abk. uks) geregelt. Gemäß Art. 3 Absatz 3 uks obliegen dem Gerichtsvollzieher die folgenden Aufgaben :
  1. die Vollstreckung von Urteilen in Fällen von Geld- und Nichtgeldforderungen und die Sicherstellung der Zwangsvollstreckung, einschließlich europaweit gültiger Beschlüsse zur vorläufigen Kontenpfändung, vorbehaltlich der Ausnahmen, die in der Zivilprozessordnung vom 17. November 1964 erfasst sind (GBl. Nr. 43, Pos. 296 mspätÄnd, Abk. kpc);
  2. die Vollstreckung anderer ollstreckungsbescheide mit der Vollstreckungsklausel und Vollstreckungsbescheide, die der gerichtlichen Vollstreckung unterliegen, ohne sie mit einer Vollstreckungsklausel zu versehen;
    1. die Vollstreckung von Beschlüssen zur Sicherstellung von Beweismitteln und von Beschlüssen zur Offenlegung von Beweismitteln im Rahmen von Verfahren, die geistiges Eigentum zum Gegenstand haben;
  3. die Vollstreckung von Beschlüssen zur Sicherstellung des Erbes oder zur Erstellung von Inventarlisten ;
  4. die Erfüllung von Aufgaben, die in anderen Rechtsakten bzw. Gesetzen festgelegt sind.
Über die in Art. 3 Absatz 3 uks festgelegten Aufgaben übt der Gerichtsvollzieher auch die folgenden Tätigkeiten aus :
  1. auf Antrag des Gerichts oder auf Antrag des vom Gericht in Pflicht genommenen Klägers stellt er gemäß Art. 139 (1) § 1 kpc dem Adressaten der Klage Gerichtsbescheide, Schriftsätze und andere Gerichtsdokumente mit Empfangsbestätigung und Angabe des Datums direkt und persönlich zu oder macht die Unerreichbarkeit des Adressaten unter der von ihm angegebenen amtlichen Adresse aktenkundig;
    1. auf Antrag des Gerichts oder auf Antrag des vom Gericht in Pflicht genommenen Klägers unternimmt er Handlungen, um die aktuelle Adresse des Adressaten zu ermitteln;
  2. fertigt das Protokoll über den Ist-Bestand an;
  3. übt auf Antrag des Versteigerungsverwalters die amtliche Aufsicht über freiwillige öffentliche Auktionen aus, wobei das niedrigste oder das höchste Gebot offiziell von ihm bestätigt wird.
Um der Informationspflicht nachzukommen, ist nachfolgend ein offizielles Antragsformular für die Einleitung eines Vollstreckungsverfahrens beigefügt, sowie ein Beschwerdeformular für den Fall auf Verdacht von unrechtmäßigen Handlungen des Gerichtsvollziehers nebst der Informationsklausel bei Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Ausübung von juristischen Tätigkeiten im Rahmen eines Vollstreckungsverfahrens und der Sicherung der Zwangsvollstreckung sowie sonstiger gesetzlicher Verpflichtungen des Gerichtsvollziehers:
Amtlicher Antrag auf Einleitung eines Vollstreckungsverfahrens PDF
Offizielles Beschwerdeformular bei Verdacht unrechtmäßiger Handlungen des Gerichtsvollziehers PDF